Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich mein Kind für die Ganztagsbetreuung anmelden?
Die Anmeldung erfolgt jeweils zum 01. März für das kommende Schuljahr. Wenn alle Plätze belegt sind, gibt es eine Warteliste.
Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht nicht. Wir richten uns nach den folgenden Vergabekriterien:
Kinder berufstätiger Eltern (Legen Sie unbedingt die Arbeitgeberbescheinigung vor.)
Kinder alleinerziehender Eltern
Kinder, deren Geschwister bereits die Betreuung besuchen nach Anmeldedatum
Der Betreuungsbedarf hat sich geändert. Was muss ich tun?
Änderungen sind grundsätzlich möglich. Nehmen Sie dazu direkt Kontakt mit Frau Schmidt auf:
Muss mein Kind immer bis 15 Uhr in die Betreuung gehen?
Wir legen Wert auf verlässliche Regelungen. Dazu gehört, dass angemeldete Kinder von montags bis mittwochs die Betreuung generell bis 15 Uhr besuchen. Wenn Ihr Kind auf Grund von fixen Terminen (z. B. Sprachtherapie oder Ballettunterricht) an einem Tag generell nur bis 14 Uhr in der Betreuung bleiben kann, ist eine direkte Absprache mit der Betreuungseinrichtung notwendig.
Mein Kind ist krank. Muss ich es abmelden?
Krankheitsbedingte Fehlzeiten werden durch die Schule an das Ganztagsteam übermittelt. Bei Bedarf können Krankheitsfälle oder sonstige Verhinderungen der Betreuungseinrichtung direkt gemeldet werden. Telefon: (06045) 952987